Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Treuhandkredite
Treuhandkredite(durchlaufende Kredite), vom Kreditinstitut als Treuhänder des Geldgebers an einen Dritten weitergeleitete und im Interesse des Geldgebers verwaltete Kredite (i. d. R. ohne Übernahme des Kreditrisikos); bes. im Rahmen öffentl. Kreditprogramme.
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