Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Treuepflicht
Treuepflicht,schuldrechtl. Nebenpflicht des Arbeitnehmers, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, z. B. Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Konkurrenzverbote einzuhalten (Wettbewerbsverbot), keine Schmiergelder anzunehmen, Störungen im Betriebsablauf zu melden, in Notfällen Hand anzulegen. Der T. des Arbeitnehmers entspricht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Bei Handels- u. a. Gesellschaften besteht eine unterschiedl. T. der Gesellschafter (bei Personengesellschaften stärker ausgeprägt als bei Kapitalgesellschaften).
Treuepflicht,schuldrechtl. Nebenpflicht des Arbeitnehmers, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, z. B. Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Konkurrenzverbote einzuhalten (Wettbewerbsverbot), keine Schmiergelder anzunehmen, Störungen im Betriebsablauf zu melden, in Notfällen Hand anzulegen. Der T. des Arbeitnehmers entspricht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Bei Handels- u. a. Gesellschaften besteht eine unterschiedl. T. der Gesellschafter (bei Personengesellschaften stärker ausgeprägt als bei Kapitalgesellschaften).