Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Treppe
Treppe,techn. Hilfsmittel zur Überwindung von Höhendifferenzen, im Unterschied zu Rampen durch Stufen gegliedert. In den Bauordnungen ist eine T. durch die Folge von mindestens drei Stufen charakterisiert. Eine Stufenreihe bezeichnet man als Treppenlauf. T.-Läufe werden durch Podeste (Treppenabsätze) unterbrochen. Die erste Stufe wird »Antritt«, die letzte »Austritt« genannt. Die Trittstufe (Auftritt) ist die waagerechte Auftrittsfläche, die Setzstufe die vordere senkrechte Fläche der Stufe; zur Befestigung werden die Stufen in seitl. Treppenwangen eingelassen. Die leichte Steigbarkeit einer T. hängt vom Steigungsverhältnis ab, das sich aus der mittleren Schrittlänge des Menschen ergibt. Im 17. Jh. entwickelte F. Blondel eine Formel, der zufolge die Summe aus doppelter Stufenhöhe und Auftrittsbreite zwei frz. Fuß (65 cm) betragen soll (heute 63 cm, erfüllt bei einem Steigungsverhältnis von 17 cm Stufenhöhe und 29 cm Auftrittsbreite). Bei T. unterscheidet man nach Typen (z. B. gerade, gewendelt [Wendeltreppe], ein- oder mehrläufig, ein- oder mehrgeschossig), Material (z. B. Holz, Natur- oder Kunststein), Konstruktion, Position (z. B. in oder an einem Gebäude), Zweck (auf die Funktion, nicht den Treppentyp bezogen), Gebäudeart und Baurecht (notwendige und nicht notwendige T. [Bauordnungen, DIN 18065]). Die Freitreppe und die Innentreppe (Treppenhaus) des barocken Schloss- und Klosterbaus bilden den Höhepunkt repräsentativer Treppenarchitektur.
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