Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Trauung
Trauung,die kirchl. und bürgerl. (standesamtl.) Form der Eheschließung. Der Ausdruck T., ihre rechtl. Bedeutung und die Substanz ihrer Zeremonien (beiderseitige Willenserklärung; Ringwechsel) gehen auf das germanisch-dt. Recht zurück (Eherecht). - Die kirchl. T. als vor einem Geistlichen abgegebenes Eheversprechen und Einsegnung der Ehe entstand im 14. Jh.; sie löste die bis dahin übl. Eheschließung durch einen weltl. Trauvormund ab. In den prot. Gebieten setzte sich ein kirchl. Trauzwang erst im 17. Jh. durch. Seit dem 15./16. Jh. ist die kirchl. T. vom Ortsgeistlichen in den Kirchenbüchern dokumentiert; die standesamtl. T. (Zivil-T., seit dem 18. Jh. üblich; seit 1876 in Dtl. allein rechtsgültig, Kulturkampf) wird in das Heiratsbuch eingetragen.
Trauung,die kirchl. und bürgerl. (standesamtl.) Form der Eheschließung. Der Ausdruck T., ihre rechtl. Bedeutung und die Substanz ihrer Zeremonien (beiderseitige Willenserklärung; Ringwechsel) gehen auf das germanisch-dt. Recht zurück (Eherecht). - Die kirchl. T. als vor einem Geistlichen abgegebenes Eheversprechen und Einsegnung der Ehe entstand im 14. Jh.; sie löste die bis dahin übl. Eheschließung durch einen weltl. Trauvormund ab. In den prot. Gebieten setzte sich ein kirchl. Trauzwang erst im 17. Jh. durch. Seit dem 15./16. Jh. ist die kirchl. T. vom Ortsgeistlichen in den Kirchenbüchern dokumentiert; die standesamtl. T. (Zivil-T., seit dem 18. Jh. üblich; seit 1876 in Dtl. allein rechtsgültig, Kulturkampf) wird in das Heiratsbuch eingetragen.