Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Transportversicherung
Transpọrtversicherung,Versicherung gegen Schäden an Transportmitteln (Kaskoversicherung) und beförderten Gütern (Kargoversicherung) während einer Reise einschl. der übl. Lagerung sowie an hiermit verbundenen, in Geld schätzbaren Interessen (Versicherung von entgangenem Gewinn), Fracht, Havariegeldern u. a. Nach dem Beförderungsweg unterscheidet man: Seeversicherung, Binnen-T. (Fluss-, Binnengewässer- und Land-T., wie Eisenbahn-T., Kraftfahrzeug-T.,) und Luft-T. Bei Kombination mehrerer Arten spricht man von »T. auf durchstehendem Risiko« (T. von Haus zu Haus). Für die T. gelten über die allg. Regelungen hinaus die besonderen Bestimmungen der §§ 129 ff. Versicherungsvertrags-Gesetz.
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