Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Transportgefährdung
Transpọrtgefährdung,die gemeingefährl. Beeinträchtigung der Betriebssicherheit einer Schienen- oder Schwebebahn, der Schifffahrt oder der Luftfahrt durch Beschädigung der Anlagen oder Beförderungsmittel, Bereiten von Hindernissen o. ä. Eingriffe (§ 315 StGB), ferner auch das Führen derartiger Beförderungsmittel in trunkenem oder aufgrund anderer Mittel berauschtem Zustand oder unter grob pflichtwidrigem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften (§ 315a StGB). In beiden Fällen ist die konkrete Gefährdung von Leib oder Leben oder bedeutenden Sachwerten Voraussetzung der Strafbarkeit. (Straßenverkehrsgefährdung)
Transpọrtgefährdung,die gemeingefährl. Beeinträchtigung der Betriebssicherheit einer Schienen- oder Schwebebahn, der Schifffahrt oder der Luftfahrt durch Beschädigung der Anlagen oder Beförderungsmittel, Bereiten von Hindernissen o. ä. Eingriffe (§ 315 StGB), ferner auch das Führen derartiger Beförderungsmittel in trunkenem oder aufgrund anderer Mittel berauschtem Zustand oder unter grob pflichtwidrigem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften (§ 315a StGB). In beiden Fällen ist die konkrete Gefährdung von Leib oder Leben oder bedeutenden Sachwerten Voraussetzung der Strafbarkeit. (Straßenverkehrsgefährdung)