Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Transitverkehr
Transitverkehr,auf der Grundlage innerstaatl. Rechtsvorschriften sowie völkerrechtl. Verträge geregelter Durchgangsverkehr von Personen und Waren durch das Hoheitsgebiet eines Staates. Waren werden verplombt durch die Transitländer befördert, da sie dort nicht gelagert, gehandelt, be- oder verarbeitet werden dürfen.
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