Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Transfereinkommen
Transfereinkommen,Einkommen, die einem Wirtschaftssubjekt ohne ökonom. Gegenleistung zufließen. T. beziehen neben den privaten Haushalten (Renten, Pensionen, Kindergeld, Leistungen der Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Ausbildungsbeihilfen, Sozialhilfe usw.) auch der Staat (z. B. Steuern, Abgaben, Beiträge) und Unternehmen. Gezahlt werden T. von allen Sektoren, z. T. aus Primäreinkommen, z. T. aus empfangenen T. Durch die Zahlung von T. sollen Ungerechtigkeiten der primären Einkommensverteilung (Einkommen aus direkter Teilnahme am Wirtschaftsgeschehen) ausgeglichen werden.
Transfereinkommen,Einkommen, die einem Wirtschaftssubjekt ohne ökonom. Gegenleistung zufließen. T. beziehen neben den privaten Haushalten (Renten, Pensionen, Kindergeld, Leistungen der Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Ausbildungsbeihilfen, Sozialhilfe usw.) auch der Staat (z. B. Steuern, Abgaben, Beiträge) und Unternehmen. Gezahlt werden T. von allen Sektoren, z. T. aus Primäreinkommen, z. T. aus empfangenen T. Durch die Zahlung von T. sollen Ungerechtigkeiten der primären Einkommensverteilung (Einkommen aus direkter Teilnahme am Wirtschaftsgeschehen) ausgeglichen werden.