Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Transfer
Transfer[engl., zu lat. transferre »hinüberbringen«] der,
1) allg.: Überführung, Weitertransport im Reiseverkehr (z. B. vom Flughafen zum Hotel), Übertragung von Geld.
2) Außenwirtschaft: Wertübertragung an das oder vom Ausland ohne direkte Gegenleistung, z. B. Überweisungen ausländ. Arbeitnehmer an die Heimatländer, Unterstützungszahlungen, Renten und Pensionen an Ausländer, Reparations- und Wiedergutmachungsleistungen, Überweisungen des Staates an internat. Organisationen (z. B. EG, UNO) sowie Leistungen im Rahmen der Entwicklungshilfe. Statistisch werden die mit dem Ausland abgewickelten T.-Zahlungen in der Zahlungsbilanz erfasst.
3) Finanzwissenschaft: (Transferleistung) allg. eine Übertragung von ökonom. Ressourcen (Kaufkraft, Gütern) von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes ohne eine spezielle und direkt zurechenbare marktmäßige Gegenleistung des Empfängers. Derartige T. können stattfinden zw. Privatpersonen (z. B. Schenkungen, Erbschaften), zw. versch. Gebietskörperschaften eines Staates im Rahmen des Finanzausgleichs sowie zw. dem Staat und dem privaten Sektor. Aus der Sicht des Staates sind T. öffentl. Ausgaben (T.-Zahlungen), aus Sicht des Empfängers Bestandteile des Einkommens (T.-Einkommen, Übertragungseinkommen).
4) Lizenzfußball: Wechsel eines Spielers (bei vertraglich gebundenen Spielern gegen eine Ablösesumme) zu einem anderen Verein.
5) Psychologie: die positive oder negative Beeinflussung einer Denk- oder Lernleistung durch eine andere.
Transfer[engl., zu lat. transferre »hinüberbringen«] der,
1) allg.: Überführung, Weitertransport im Reiseverkehr (z. B. vom Flughafen zum Hotel), Übertragung von Geld.
2) Außenwirtschaft: Wertübertragung an das oder vom Ausland ohne direkte Gegenleistung, z. B. Überweisungen ausländ. Arbeitnehmer an die Heimatländer, Unterstützungszahlungen, Renten und Pensionen an Ausländer, Reparations- und Wiedergutmachungsleistungen, Überweisungen des Staates an internat. Organisationen (z. B. EG, UNO) sowie Leistungen im Rahmen der Entwicklungshilfe. Statistisch werden die mit dem Ausland abgewickelten T.-Zahlungen in der Zahlungsbilanz erfasst.
3) Finanzwissenschaft: (Transferleistung) allg. eine Übertragung von ökonom. Ressourcen (Kaufkraft, Gütern) von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes ohne eine spezielle und direkt zurechenbare marktmäßige Gegenleistung des Empfängers. Derartige T. können stattfinden zw. Privatpersonen (z. B. Schenkungen, Erbschaften), zw. versch. Gebietskörperschaften eines Staates im Rahmen des Finanzausgleichs sowie zw. dem Staat und dem privaten Sektor. Aus der Sicht des Staates sind T. öffentl. Ausgaben (T.-Zahlungen), aus Sicht des Empfängers Bestandteile des Einkommens (T.-Einkommen, Übertragungseinkommen).
4) Lizenzfußball: Wechsel eines Spielers (bei vertraglich gebundenen Spielern gegen eine Ablösesumme) zu einem anderen Verein.
5) Psychologie: die positive oder negative Beeinflussung einer Denk- oder Lernleistung durch eine andere.