Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Transaktion
Transaktion,der Übergang eines Gutes oder einer Forderung von einem Wirtschaftssubjekt (Haushalt, Unternehmen, Staat) auf ein anderes. Die volkswirtsch. Gesamtrechnung unterscheidet: 1) einseitige T., bei denen eine Übertragung ohne Gegenleistung erfolgt, und zweiseitige T. mit Gegenleistung; 2) Finanz-T., bei denen Forderungen gegen Forderungen getauscht werden, und Leistungs-T., bei denen Forderungen aufgrund eines Gutes oder wegen einer Schenkung übertragen werden; 3) Markt-T. (beobachtbare, sichtbare, tatsächl. T.) und unterstellte T. (fiktive, unsichtbare T.), die nicht über Märkte vorgenommen werden.
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