Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Transaktion
Transaktion,der Übergang eines Gutes oder einer Forderung von einem Wirtschaftssubjekt (Haushalt, Unternehmen, Staat) auf ein anderes. Die volkswirtsch. Gesamtrechnung unterscheidet: 1) einseitige T., bei denen eine Übertragung ohne Gegenleistung erfolgt, und zweiseitige T. mit Gegenleistung; 2) Finanz-T., bei denen Forderungen gegen Forderungen getauscht werden, und Leistungs-T., bei denen Forderungen aufgrund eines Gutes oder wegen einer Schenkung übertragen werden; 3) Markt-T. (beobachtbare, sichtbare, tatsächl. T.) und unterstellte T. (fiktive, unsichtbare T.), die nicht über Märkte vorgenommen werden.
Transaktion,der Übergang eines Gutes oder einer Forderung von einem Wirtschaftssubjekt (Haushalt, Unternehmen, Staat) auf ein anderes. Die volkswirtsch. Gesamtrechnung unterscheidet: 1) einseitige T., bei denen eine Übertragung ohne Gegenleistung erfolgt, und zweiseitige T. mit Gegenleistung; 2) Finanz-T., bei denen Forderungen gegen Forderungen getauscht werden, und Leistungs-T., bei denen Forderungen aufgrund eines Gutes oder wegen einer Schenkung übertragen werden; 3) Markt-T. (beobachtbare, sichtbare, tatsächl. T.) und unterstellte T. (fiktive, unsichtbare T.), die nicht über Märkte vorgenommen werden.