Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Trainingsmaßnahmen
Trainingsmaßnahmen, ['trɛ:nɪŋ-], Arbeitsförderung: Maßnahmen, die der Verbesserung der Eingliederungsaussichten von Arbeitslosen dienen. Nach §§ 48 ff. SGB III können Arbeitslose durch Weiterleistung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe und durch Übernahme der Maßnahmekosten gefördert werden (Förderungsdauer: zwei bis acht Wochen), wenn die Maßnahme oder Tätigkeit geeignet ist, die Arbeitsmarktchancen des Arbeitslosen zu verbessern, und auf Vorschlag oder mit Einwilligung des Arbeitsamtes erfolgt.
Trainingsmaßnahmen, ['trɛ:nɪŋ-], Arbeitsförderung: Maßnahmen, die der Verbesserung der Eingliederungsaussichten von Arbeitslosen dienen. Nach §§ 48 ff. SGB III können Arbeitslose durch Weiterleistung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe und durch Übernahme der Maßnahmekosten gefördert werden (Förderungsdauer: zwei bis acht Wochen), wenn die Maßnahme oder Tätigkeit geeignet ist, die Arbeitsmarktchancen des Arbeitslosen zu verbessern, und auf Vorschlag oder mit Einwilligung des Arbeitsamtes erfolgt.