Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Totgeburt
Totgeburt,Leibesfrucht, bei der nach vollständigem Verlassen des Mutterleibes keine Herztätigkeit und Lungenatmung oder nur eines von beiden Lebenszeichen vorhanden war, das Geburtsgewicht jedoch mindestens 1 000 g betrug; für T. besteht standesamtl. Meldepflicht.
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