Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Totalitarismus
Totalitarịsmus[lat.] der, das Prinzip derjenigen polit. Herrschaft, die einen uneingeschränkten Verfügungsanspruch über die von ihr Beherrschten stellt und ihn über die öffentlich-gesellschaftl. Sphäre hinaus auf den Bereich des Persönlichen ausdehnt. Ziel totalitärer Herrschaft ist es, ein umfassendes neues Wertsystem durchzusetzen; weitere Merkmale: polit. Diktatur (u. a. Verbot der freien Parteibildung, keine freien Wahlen, keine Gewaltenteilung, keine Achtung der Menschenrechte und keine richterl. Unabhängigkeit); Medienmonopol der Machtgruppe (Partei, Bewegung); geistige Manipulation der Bev., Terror gegen Staatsbürger, die sich nicht fügen oder als potenzielle Gegner gelten; Politisierung der Privatsphäre.
Der Begriff totalitär wurde nach dem Ersten Weltkrieg zunächst in Italien geprägt. B. Mussolini verwendete ihn für das von ihm geschaffene Herrschaftssystem (»stato totalitario«). In Dtl. fand der Begriff v. a. über die Staatsrechtslehrer C. Schmitt und E. Forsthoff Eingang.
▣ Literatur:
Hornung, K.: Das totalitäre Zeitalter. Bilanz des 20. Jh. Berlin u. a. 1993.
⃟ Arendt, H.: Elemente u. Ursprünge totaler Herrschaft. A. d. Engl. München u. a. 14.-17. Tsd., 41995.
Totalitarịsmus[lat.] der, das Prinzip derjenigen polit. Herrschaft, die einen uneingeschränkten Verfügungsanspruch über die von ihr Beherrschten stellt und ihn über die öffentlich-gesellschaftl. Sphäre hinaus auf den Bereich des Persönlichen ausdehnt. Ziel totalitärer Herrschaft ist es, ein umfassendes neues Wertsystem durchzusetzen; weitere Merkmale: polit. Diktatur (u. a. Verbot der freien Parteibildung, keine freien Wahlen, keine Gewaltenteilung, keine Achtung der Menschenrechte und keine richterl. Unabhängigkeit); Medienmonopol der Machtgruppe (Partei, Bewegung); geistige Manipulation der Bev., Terror gegen Staatsbürger, die sich nicht fügen oder als potenzielle Gegner gelten; Politisierung der Privatsphäre.
Der Begriff totalitär wurde nach dem Ersten Weltkrieg zunächst in Italien geprägt. B. Mussolini verwendete ihn für das von ihm geschaffene Herrschaftssystem (»stato totalitario«). In Dtl. fand der Begriff v. a. über die Staatsrechtslehrer C. Schmitt und E. Forsthoff Eingang.
▣ Literatur:
Hornung, K.: Das totalitäre Zeitalter. Bilanz des 20. Jh. Berlin u. a. 1993.
⃟ Arendt, H.: Elemente u. Ursprünge totaler Herrschaft. A. d. Engl. München u. a. 14.-17. Tsd., 41995.