Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Toleranz
Tolerạnz[lat.] die,
1) allg.: das Geltenlassen anderer Anschauungen, Normen, Werte und Handlungen, bes. in religiösen (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit), polit., ethisch-sozialen und wiss.-philosoph. Fragen. Als Gedanken-, Glaubens- und Gewissensfreiheit hat sie seit der Aufklärung im Staatsrecht, in den Grund- und Menschenrechten zunehmend Rechtsverbindlichkeit erlangt. Ggs.: Intoleranz.
2) Medizin: begrenzte Widerstandsfähigkeit des Organismus gegenüber schädl. äußeren Einwirkungen, bes. gegenüber Giften oder Strahlen.
3) Messtechnik: Bereich zw. dem größten und dem kleinsten Wert einer messbaren Größe (z. B. Länge, Druck, Spannung). Der jeweils zulässige Spielraum heißt T.-Feld; je nach Qualitätsanforderungen und Nennmaßbereichen gibt es genormte T.-Reihen (Passung).
4) Münzwesen: Remedium.
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