Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Titulatur
Titulatur[zu lat. titulus, vgl. Titel] die, Betitelung; Standes-, Berufs-, Funktions-, Rang- oder Herkunftsbez.; als solche Ausdruck der öffentl. Stellung ihres Trägers. Die histor. Forschung trifft mitunter die Unterscheidung zw. Selbstaussage, d. h. der vom Titelträger selbst gewählten Aussage über seine polit. Stellung (bzw. eventuelle Ansprüche), und Fremdaussage, d. h. der ihm von anderer Seite gegebenen Rang- und Funktionsbez. (Anrede). - In frühmittelalterl. Urkunden und nichturkundl. Schriftstücken sind im abendländ. Raum historisch fassbar zunächst die Herrschertitel, die Titel der Amtsträger, die auf spätantike Tradition zurückgehen, sowie Titel der kirchl. Hierarchie. Die Fürstentitel sind in Analogie zu den Herrschertiteln gebildet worden. Im diplomat. Verkehr, in der kirchl. Hierarchie sowie im Univ.-Bereich spielt die T. noch immer eine Rolle. (Titel)
Titulatur[zu lat. titulus, vgl. Titel] die, Betitelung; Standes-, Berufs-, Funktions-, Rang- oder Herkunftsbez.; als solche Ausdruck der öffentl. Stellung ihres Trägers. Die histor. Forschung trifft mitunter die Unterscheidung zw. Selbstaussage, d. h. der vom Titelträger selbst gewählten Aussage über seine polit. Stellung (bzw. eventuelle Ansprüche), und Fremdaussage, d. h. der ihm von anderer Seite gegebenen Rang- und Funktionsbez. (Anrede). - In frühmittelalterl. Urkunden und nichturkundl. Schriftstücken sind im abendländ. Raum historisch fassbar zunächst die Herrschertitel, die Titel der Amtsträger, die auf spätantike Tradition zurückgehen, sowie Titel der kirchl. Hierarchie. Die Fürstentitel sind in Analogie zu den Herrschertiteln gebildet worden. Im diplomat. Verkehr, in der kirchl. Hierarchie sowie im Univ.-Bereich spielt die T. noch immer eine Rolle. (Titel)