Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Timesharing
Timesharing['taɪmʃeərɪŋ, engl.] das,
1) Datenverarbeitung: die zeitl. Einteilung der Rechenzeit beim Teilnehmersystem.
2) Zivilrecht: das für mehrere Jahre oder auf Dauer gegen Entgelt erworbene Recht, eine Sache, bes. eine Immobilie, während eines bestimmten Jahreszeitraumes zu benutzen (Teilzeitnutzungsrecht, Teilzeitwohnrecht). Prakt. Bedeutung hat das T. bei der Nutzung von Ferienwohnungen erlangt. Zum Schutz der Erwerber ist das Teilzeitwohnrechts-Ges. vom 20. 12. 1996 aufgrund einer EU-Richtlinie von 1994 erlassen worden. Das Ges. knüpft seine Schutzwirkung an Verträge mit mindestens drei Jahren Laufzeit; es verschafft u.a. ein Widerrufsrecht von zehn Tagen ab Zugang der Vertragsurkunde.
Timesharing['taɪmʃeərɪŋ, engl.] das,
1) Datenverarbeitung: die zeitl. Einteilung der Rechenzeit beim Teilnehmersystem.
2) Zivilrecht: das für mehrere Jahre oder auf Dauer gegen Entgelt erworbene Recht, eine Sache, bes. eine Immobilie, während eines bestimmten Jahreszeitraumes zu benutzen (Teilzeitnutzungsrecht, Teilzeitwohnrecht). Prakt. Bedeutung hat das T. bei der Nutzung von Ferienwohnungen erlangt. Zum Schutz der Erwerber ist das Teilzeitwohnrechts-Ges. vom 20. 12. 1996 aufgrund einer EU-Richtlinie von 1994 erlassen worden. Das Ges. knüpft seine Schutzwirkung an Verträge mit mindestens drei Jahren Laufzeit; es verschafft u.a. ein Widerrufsrecht von zehn Tagen ab Zugang der Vertragsurkunde.