Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tilgung
Tilgung,1) Strafrecht: Straftilgung.
2) Wirtschaft: Rückzahlung von Geldkapital aller Art (v.a. Kredite und Anleihen) an die Kapitalgeber. Bei Krediten kann die T. entweder in einem einzigen Betrag (meist bei kurzfristigen Krediten) oder in Raten erfolgen. Eine langfristige T. heißt Amortisation; diese erfolgt oft in Form der Annuität. Höhe und Fälligkeit der T.-Raten werden i. d. R. in einem T.-Plan für die vereinbarte Laufzeit festgelegt.
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