Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tierseuchenkasse
Tierseuchenkasse,öffentlich-rechtl. Anstalt (beitragspflichtig), aus der der Tierhalter eine Entschädigung erhalten kann, wenn auf behördl. Anweisung Tiere von ihm getötet werden mussten bzw. Tierverluste eingetreten sind. Meist handelt es sich dabei um Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen.
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