Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tierseuchen
Tierseuchen,Infektionskrankheiten der Haustiere und der wild lebenden Tiere. In Dtl. sind die Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände und der menschl. Gesundheit bzw. zur Bekämpfung von T. bundeseinheitlich geregelt. Das T.-Gesetz (früher Viehseuchen-Ges.) i. d. F. v. 20. 12. 1995 sieht im Bedarfsfall u. a. Quarantänemaßnahmen (z. B. Stallsperren, Ortssperren), Schlacht-, Abhäutungs-, Verkaufs- und Transportverbote oder Transportbeschränkungen und Zwangstötungen vor. Es regelt den Handel (Ein-, Durch- und Ausfuhr) mit lebenden und toten Tieren, mit Tierteilen, tier. Erzeugnissen, Seren und Impfstoffen und schreibt Schutzmaßnahmen für Viehmärkte, Schlachthöfe und Tierschauen vor. Anzeigepflichtige T. in Dtl. sind u. a.: BSE-Seuche, Lungenseuche, Rinderleukose, Rinderpest, Rindertuberkulose, Schweinepest, ansteckende Schweinelähme, Pockenseuche, Beschälseuche, Rotz, Brucellose, Maul- und Klauenseuche, Milzbrand, Räude, Rauschbrand, Tollwut, Geflügelcholera, Geflügelpest, Newcastle-Krankheit, Psittakose, Faulbrut und Milbenseuche. Meldepflichtige T. in Dtl. sind u. a.: Geflügelpocken, Ornithose, Toxoplasmose, bösartiges Katarrhalfieber und Virusdurchfall bei Rindern.
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