Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tierschutz
Tierschutz,im Unterschied zu Maßnahmen zur Erhaltung von Tierarten und deren Lebensmöglichkeiten (Naturschutz) Bez. für Bestrebungen zum Schutz des Lebens und zur angemessenen Behandlung von Tieren (insbesondere der landwirtschaftl. Nutztiere, der Haus- und Laborversuchstiere). T.-Vereine unterhalten Tierheime und wirken aufklärend in der Bev., und zwar sowohl im Hinblick auf die Vermeidung von Tierquälerei als auch im Hinblick auf die nutzbringende Funktion frei lebender Tiere. - In Dtl. gilt das T.-Gesetz i. d. F. v. 25. 5. 1998, die u. a. das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund, Tierquälerei (rohes Misshandeln von Tieren), abgesehen von bestimmten Ausnahmen das Schlachten und Kastrieren von warmblütigen Tieren ohne vorhergehende Betäubung, die Verwendung schmerzbereitender Tierfallen, die zwangsweise Fütterung und das Aussetzen von Tieren, um sich ihrer zu entledigen, verbietet. Detaillierten Vorschriften sind insbesondere mit etwaigen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundene wiss. Tierversuche unterworfen. Quälerei und grundlose Tötung eines Wirbeltieres werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, andere Zuwiderhandlungen gegen das T.-Gesetz als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bis 50 000 DM bedroht. T.-Bestimmungen sind auch im Jagd- und Naturschutzrecht, in den Fischerei-Ges. der Länder sowie in der VO über das Schlachten von Tieren enthalten. - Österreich hat den T. landesrechtlich geregelt. Für Tierversuche gilt das Bundes-Ges. vom 7. 3. 1974. Tierquälerei ist nach § 222 StGB strafbar. In der Schweiz gilt das T.-Gesetz von 1987, das in seinen Grundzügen dem dt. T.-Recht entspricht.
▣ Literatur:
P. Singer. Verteidigt die Tiere, hg. v. A. d. Engl. Frankfurt am Main u. a. 1988.
⃟ T. in Haus u. Garten, Beiträge v. A. Winkler u. C. Grzimek. Ravensburg 21991.
⃟ Das Tier als Mitgeschöpf, bearb. v. G. M. Teutsch u. a. Karlsruhe 1992.
⃟ Bezzel, E.: Liebes, böses Tier. Tb.-Ausg. München 1994.
⃟ Tiere als Ware. Gequält - getötet - vermarktet, Beiträge v. M. Karremann u. a. Frankfurt am Main 1994.
⃟ Das Buch vom T., hg. v. H. H. Sambraus u. a. Stuttgart 1997.
⃟ Flury, A.: Der moralische Status der Tiere. Freiburg im Breisgau 1998.
Tierschutz,im Unterschied zu Maßnahmen zur Erhaltung von Tierarten und deren Lebensmöglichkeiten (Naturschutz) Bez. für Bestrebungen zum Schutz des Lebens und zur angemessenen Behandlung von Tieren (insbesondere der landwirtschaftl. Nutztiere, der Haus- und Laborversuchstiere). T.-Vereine unterhalten Tierheime und wirken aufklärend in der Bev., und zwar sowohl im Hinblick auf die Vermeidung von Tierquälerei als auch im Hinblick auf die nutzbringende Funktion frei lebender Tiere. - In Dtl. gilt das T.-Gesetz i. d. F. v. 25. 5. 1998, die u. a. das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne vernünftigen Grund, Tierquälerei (rohes Misshandeln von Tieren), abgesehen von bestimmten Ausnahmen das Schlachten und Kastrieren von warmblütigen Tieren ohne vorhergehende Betäubung, die Verwendung schmerzbereitender Tierfallen, die zwangsweise Fütterung und das Aussetzen von Tieren, um sich ihrer zu entledigen, verbietet. Detaillierten Vorschriften sind insbesondere mit etwaigen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundene wiss. Tierversuche unterworfen. Quälerei und grundlose Tötung eines Wirbeltieres werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, andere Zuwiderhandlungen gegen das T.-Gesetz als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bis 50 000 DM bedroht. T.-Bestimmungen sind auch im Jagd- und Naturschutzrecht, in den Fischerei-Ges. der Länder sowie in der VO über das Schlachten von Tieren enthalten. - Österreich hat den T. landesrechtlich geregelt. Für Tierversuche gilt das Bundes-Ges. vom 7. 3. 1974. Tierquälerei ist nach § 222 StGB strafbar. In der Schweiz gilt das T.-Gesetz von 1987, das in seinen Grundzügen dem dt. T.-Recht entspricht.
▣ Literatur:
P. Singer. Verteidigt die Tiere, hg. v. A. d. Engl. Frankfurt am Main u. a. 1988.
⃟ T. in Haus u. Garten, Beiträge v. A. Winkler u. C. Grzimek. Ravensburg 21991.
⃟ Das Tier als Mitgeschöpf, bearb. v. G. M. Teutsch u. a. Karlsruhe 1992.
⃟ Bezzel, E.: Liebes, böses Tier. Tb.-Ausg. München 1994.
⃟ Tiere als Ware. Gequält - getötet - vermarktet, Beiträge v. M. Karremann u. a. Frankfurt am Main 1994.
⃟ Das Buch vom T., hg. v. H. H. Sambraus u. a. Stuttgart 1997.
⃟ Flury, A.: Der moralische Status der Tiere. Freiburg im Breisgau 1998.