Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tierhalterhaftung
Tierhalterhaftung,Haftung desjenigen, der im eigenen Interesse die Obhut über ein Tier längere Zeit übernimmt (Tierhalter), für die durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden. Der Tierhalter haftet auch, wenn ihn keinerlei Verschulden trifft (Gefährdungshaftung). Wird der Schaden durch ein Haustier verursacht, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dient, so entfällt die Haftung, wenn der Tierhalter nachweist, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderl. Sorgfalt beachtet hat oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre (§ 833 BGB). - Ähnl. Bestimmungen gelten in Österreich (§ 1320 ABGB) und in der Schweiz (Art. 56 OR).
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