Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tierarzt
Tier|arzt(Veterinärmediziner), Berufsbez. für Personen, die aufgrund der Approbation berechtigt sind, die Tiermedizin auszuüben. Die Tätigkeit des T. erstreckt sich auf die Behandlung kranker Tiere und die Tierseuchenbekämpfung, aber auch auf die Untersuchung und Überwachung der Herstellungs-, Lagerungs-, Transport- und Verkaufshygiene von Fleisch (Fleischhygiene), Milch und sonstigen Lebensmitteln tier. Herkunft, ferner auf die Beratung der Tierhalter und die Überwachung der Hygiene in Tierbeständen.
Tier|arzt(Veterinärmediziner), Berufsbez. für Personen, die aufgrund der Approbation berechtigt sind, die Tiermedizin auszuüben. Die Tätigkeit des T. erstreckt sich auf die Behandlung kranker Tiere und die Tierseuchenbekämpfung, aber auch auf die Untersuchung und Überwachung der Herstellungs-, Lagerungs-, Transport- und Verkaufshygiene von Fleisch (Fleischhygiene), Milch und sonstigen Lebensmitteln tier. Herkunft, ferner auf die Beratung der Tierhalter und die Überwachung der Hygiene in Tierbeständen.