Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tiefflug
Tiefflug,Bez. für einen Flug von Flugzeugen mit Strahltriebwerk unterhalb von 1 500 Foot (rd. 450 m), mit Hubschraubern und Propellerflugzeugen unterhalb von 500 Foot (rd. 150 m) über Grund oder Wasser. Nach einer Anweisung des dt. Bundeskanzlers von 1990 beträgt die Mindestflughöhe bei Flügen mit Strahlflugzeugen in Dtl. grundsätzlich 1 000 Foot (rd. 300 m). In ausgewiesenen Tieffluggebieten darf nur nach besonderer Genehmigung des Bundesministeriums der Verteidigung in einer Mindesthöhe von 250 Foot (rd. 75 m) geflogen werden. Am Tage ist T. in Dtl. zulässig von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) zwischen 30 Minuten vor Sonnenaufgang, jedoch nicht vor 7 Uhr, und 30 Minuten nach Sonnenuntergang, jedoch nicht nach 17 Uhr; festgelegte Korridore für T. am Tage gibt es nicht. Bei Nacht ist T. zulässig von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) zwischen 30 Minuten nach Sonnenuntergang und 24 Uhr. Das Nachttiefflugsystem für Strahlflugzeuge besteht aus miteinander verbundenen, exakt festgelegten Teilstrecken, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Diese Strecken haben eine Breite von etwa 9 km und eine Gesamtlänge von rd. 4 000 km. Die Flüge werden mit einer Geschwindigkeit von maximal 780 km/h durchgeführt, der zeitl. Abstand von nacheinander den gleichen Streckenabschnitt nutzenden Flugzeugen beträgt grundsätzlich fünf Minuten. Jeder T. bedarf eines besonderen Flugauftrages; Kernkraftwerke und Großstädte dürfen nicht überquert werden.
Tiefflug,Bez. für einen Flug von Flugzeugen mit Strahltriebwerk unterhalb von 1 500 Foot (rd. 450 m), mit Hubschraubern und Propellerflugzeugen unterhalb von 500 Foot (rd. 150 m) über Grund oder Wasser. Nach einer Anweisung des dt. Bundeskanzlers von 1990 beträgt die Mindestflughöhe bei Flügen mit Strahlflugzeugen in Dtl. grundsätzlich 1 000 Foot (rd. 300 m). In ausgewiesenen Tieffluggebieten darf nur nach besonderer Genehmigung des Bundesministeriums der Verteidigung in einer Mindesthöhe von 250 Foot (rd. 75 m) geflogen werden. Am Tage ist T. in Dtl. zulässig von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) zwischen 30 Minuten vor Sonnenaufgang, jedoch nicht vor 7 Uhr, und 30 Minuten nach Sonnenuntergang, jedoch nicht nach 17 Uhr; festgelegte Korridore für T. am Tage gibt es nicht. Bei Nacht ist T. zulässig von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) zwischen 30 Minuten nach Sonnenuntergang und 24 Uhr. Das Nachttiefflugsystem für Strahlflugzeuge besteht aus miteinander verbundenen, exakt festgelegten Teilstrecken, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Diese Strecken haben eine Breite von etwa 9 km und eine Gesamtlänge von rd. 4 000 km. Die Flüge werden mit einer Geschwindigkeit von maximal 780 km/h durchgeführt, der zeitl. Abstand von nacheinander den gleichen Streckenabschnitt nutzenden Flugzeugen beträgt grundsätzlich fünf Minuten. Jeder T. bedarf eines besonderen Flugauftrages; Kernkraftwerke und Großstädte dürfen nicht überquert werden.