Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Thronfolger
Thronfolger,nach der jeweiligen Erbfolgeordnung designierter Nachfolger eines Herrschers. T. eines erbl. Kaisers oder Königs ist der Kronprinz. In Preußen erhielt der mutmaßl. T., wenn er nicht Sohn oder Enkel des Königs war, ab 1744 den Titel »Prinz von Preußen«. In den dt. Staaten bzw. Territorien hieß der T. Erbprinz, Erbgroßherzog oder Kurprinz. In Frankreich trug der T. den Titel »Dauphin«, in Russland bezeichnete man ihn bis 1718 als »Zarewitsch«, ab 1797 offiziell als »Zesarewitsch«. In Großbritannien erhält der T. (von Geburt an Herzog von Cornwall) durch Verleihung den Titel »Prince of Wales«.
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