Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Thronfolge
Thronfolge(Sukzession), der Eintritt des Nachfolgers in die Herrscherstellung des bisherigen Monarchen (z. B. des Kronprinzen in die eines Kaisers oder Königs). Das Recht auf T. wird in der Erbmonarchie durch Geburt erworben und innerhalb der Dynastie in Hausgesetzen geordnet; im Ggs. dazu die Wahlmonarchie (Monarchie). - Als T.-Ordnung setzte sich in Dtl. seit dem späten MA. die Primogenitur durch. Bei Mangel eines folgeberechtigten Familien-Mitgl. (außerordentl. T.) konnte durch Erbverbrüderungen zw. Fürstenhäusern für den Fall des Aussterbens eines Hauses ein gegenseitiges T.-Recht festgelegt werden.
Thronfolge(Sukzession), der Eintritt des Nachfolgers in die Herrscherstellung des bisherigen Monarchen (z. B. des Kronprinzen in die eines Kaisers oder Königs). Das Recht auf T. wird in der Erbmonarchie durch Geburt erworben und innerhalb der Dynastie in Hausgesetzen geordnet; im Ggs. dazu die Wahlmonarchie (Monarchie). - Als T.-Ordnung setzte sich in Dtl. seit dem späten MA. die Primogenitur durch. Bei Mangel eines folgeberechtigten Familien-Mitgl. (außerordentl. T.) konnte durch Erbverbrüderungen zw. Fürstenhäusern für den Fall des Aussterbens eines Hauses ein gegenseitiges T.-Recht festgelegt werden.