Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Territorium
Territorium[lat.] das,
1) allg.: Gebiet, Land; im Völkerrecht Hoheitsgebiet eines Staates; auch ein (umgrenztes) Gebiet, das zu keinem Staat gehört.
2) Geschichte: im Hl. Röm. Reich vom Spät-MA. bis 1806 das Gerichtsgebiet, das seinen Inhaber (auch Reichsstädte oder kirchl. Körperschaften) als Landesherrn kennzeichnete. Hatte dieser auch die Landeshoheit inne, so wurde das T. zum Territorialstaat. Man unterscheidet auch »offene«, d. h. von fremden Herrschaften durchsetzte, und »geschlossene« Territorien.
3) Staatslehre: in manchen Staaten wenig entwickelte, dünn besiedelte, z. T. aber militärisch oder wirtsch. wichtige Gebiete, oft mit Sonderstatus, z. B. in Kanada.
4) Zoologie: (Revier) begrenztes Gebiet innerhalb des Lebensraumes einer Tierart.
Territorium[lat.] das,
1) allg.: Gebiet, Land; im Völkerrecht Hoheitsgebiet eines Staates; auch ein (umgrenztes) Gebiet, das zu keinem Staat gehört.
2) Geschichte: im Hl. Röm. Reich vom Spät-MA. bis 1806 das Gerichtsgebiet, das seinen Inhaber (auch Reichsstädte oder kirchl. Körperschaften) als Landesherrn kennzeichnete. Hatte dieser auch die Landeshoheit inne, so wurde das T. zum Territorialstaat. Man unterscheidet auch »offene«, d. h. von fremden Herrschaften durchsetzte, und »geschlossene« Territorien.
3) Staatslehre: in manchen Staaten wenig entwickelte, dünn besiedelte, z. T. aber militärisch oder wirtsch. wichtige Gebiete, oft mit Sonderstatus, z. B. in Kanada.
4) Zoologie: (Revier) begrenztes Gebiet innerhalb des Lebensraumes einer Tierart.