Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Territorialitätsprinzip
Territorialitätsprinzip,Grundsatz, nach dem der räuml. Aspekt (meist das Hoheitsgebiet eines Staates) für die Rechtsgeltung und -anwendung ausschlaggebend ist. Auf der Gebietshoheit basierend, ist das T. ein Wesenszug des modernen Staates. Es herrscht vor im gesamten öffentl. Recht, insbesondere im Strafrecht; Ggs. Personalitätsprinzip. (Universalprinzip)
Territorialitätsprinzip,Grundsatz, nach dem der räuml. Aspekt (meist das Hoheitsgebiet eines Staates) für die Rechtsgeltung und -anwendung ausschlaggebend ist. Auf der Gebietshoheit basierend, ist das T. ein Wesenszug des modernen Staates. Es herrscht vor im gesamten öffentl. Recht, insbesondere im Strafrecht; Ggs. Personalitätsprinzip. (Universalprinzip)