Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Termingeschäfte
Termingeschäfte(Zeitgeschäfte), i. w. S. alle Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt, aber zu den am Tag des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen erfüllt werden (Lieferung, Zahlung); hierzu zählen auch Lieferungs- und Differenzgeschäfte. T. i. e. S. sind die Börsen-T. im Ggs. zum Kassageschäft. T. und Kassageschäfte können miteinander verknüpft werden. Ein T. ohne Gegengeschäft am Kassamarkt heißt Outright-Geschäft. Gegenstand von Börsen-T. sind Waren, Devisen, Wertpapiere (Terminpapiere) oder abstrakte Basiswerte (z. B. Aktienindizes). Unterschieden werden feste T. (unbedingte T.), die zum festgesetzten Termin abgewickelt werden müssen (Fixgeschäft), ggf. aber durch ein Prolongationsgeschäft gegen Zahlung einer besonderen Vergütung (Deport) aufgeschoben werden können, und bedingte T., die einen Rücktritt vom Geschäft gegen Zahlung einer Prämie (Reugeld) zulassen. Unterarten solcher Prämiengeschäfte sind das Vor- und das Rückprämiengeschäft, das Stellagegeschäft (Stellgeschäft) und das Nochgeschäft. Die wichtigsten Börsen-T. sind Optionsgeschäfte und Geschäfte mit Futures. T. dienen dazu, risikobehaftete Geschäfte abzusichern (Hedgegeschäft), vermutete zukünftige Preisveränderungen auszunutzen (Spekulation) oder Preisunterschiede zw. verschiedenen Märkten zu nutzen (Arbitrage). Bei Devisen-T. spielt neben der spekulativen Geldanlage v. a. der Schutz vor Kursverlusten, indem Wechselkursrisiken (Preisrisiken) abgedeckt werden, ein Rolle.
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