Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Termin
Termin[lat.] der,
1) allg.: festgesetzter Zeitpunkt.
2) Recht: im Unterschied zur Frist der Zeitpunkt, an dem etwas geschehen oder eine bestimmte Rechtswirkung eintreten soll (Fälligkeit einer Kaufsumme); im Prozessrecht eine vom Gericht nach Tag und Stunde bestimmte Zeit, zu der Prozesshandlungen vorgenommen werden sollen.
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