Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tendenzbetriebe
Tendẹnzbetriebe,Arbeitsrecht: Betriebe, die polit., koalitionspolit., konfessionellen, karitativen, erzieher., wiss. oder künstler. Bestimmungen sowie Zwecken der Berichterstattung und Meinungsäußerung dienen, z.B. Einrichtungen der polit. Parteien und Gewerkschaften, Presse- und Verlagsunternehmen. Das Betriebsverfassungs-Ges. gilt hier nur teilweise (§ 118), für Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen gar nicht.
Tendẹnzbetriebe,Arbeitsrecht: Betriebe, die polit., koalitionspolit., konfessionellen, karitativen, erzieher., wiss. oder künstler. Bestimmungen sowie Zwecken der Berichterstattung und Meinungsäußerung dienen, z.B. Einrichtungen der polit. Parteien und Gewerkschaften, Presse- und Verlagsunternehmen. Das Betriebsverfassungs-Ges. gilt hier nur teilweise (§ 118), für Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen gar nicht.