Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Templerorden
Tẹmpler|orden(Templer), urspr. die Mitgl. des 1119 von Hugo von Payens (✝ 1136) in Jerusalem unter dem Namen Pauperes Commilitones Christi templique Salomonis (»Arme Ritter Christi vom Tempel Salomonis«) zum Schutz der christl. Pilger und der hl. Stätten gegründeten geistl. Ritterordens; nach dem Ordenssitz auf dem Jerusalemer Tempelberg auch Fratres militiae templi (»Ritter vom Tempel«) gen. Die Ordensregel wurde 1128 päpstlich bestätigt; Ordenstracht war ein weißer Mantel mit einem roten Tatzenkreuz. Seit 1139 unmittelbar dem Papst unterstellt und mit Privilegien ausgestattet (Befreiung von Steuern und Zöllen), stieg der T. zeitweilig zum bedeutendsten Ritterorden des MA. auf. Der Orden verfügte bes. in Frankreich über erhebl. Besitztümer, wo Philipp IV. gegen ihn vorging (1307 Verhaftung der führenden Persönlichkeiten der T.) und, erhebl. Druck ausübend, den von ihm abhängigen Papst Klemens V. zur Aufhebung des T. veranlasste (1312). Im Ggs. zu Frankreich fanden die gegen die T. erhobenen Vorwürfe (Häresie - Pflege gnostisch-esoter. Lehren und Praktiken -, Blasphemie, Unzucht ) in Schottland, Portugal und Norditalien keine Anerkennung, sodass sich die T. als militärischer christl. Laienritterorden neu formieren konnten (1705 Verabschiedung der Ordensstatuten). In Frankreich gestattete Napoleon I. die Wiederzulassung des T. Die seit 1845 gewünschte Wiederanerkennung durch die kath. Kirche konnte bislang nicht erreicht werden. Sitz des T., seit 1996 Ordo Militiae Christi Templi Hierosolymitani (»Christl. Ritterorden vom Tempel zu Jerusalem«), ist Jerusalem, Sitz des internat. Generalsekretariats Köln. Ordensziele sind die Förderung der Einheit aller Christen und der Erhalt der christl. Kultur des Abendlandes. Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet die karitative Tätigkeit. Mitgl. (Ordensritter und -damen; gegenwärtig rd. 5 000) können Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr werden, die aktiv einer christl. Kirche angehören.
Tẹmpler|orden(Templer), urspr. die Mitgl. des 1119 von Hugo von Payens (✝ 1136) in Jerusalem unter dem Namen Pauperes Commilitones Christi templique Salomonis (»Arme Ritter Christi vom Tempel Salomonis«) zum Schutz der christl. Pilger und der hl. Stätten gegründeten geistl. Ritterordens; nach dem Ordenssitz auf dem Jerusalemer Tempelberg auch Fratres militiae templi (»Ritter vom Tempel«) gen. Die Ordensregel wurde 1128 päpstlich bestätigt; Ordenstracht war ein weißer Mantel mit einem roten Tatzenkreuz. Seit 1139 unmittelbar dem Papst unterstellt und mit Privilegien ausgestattet (Befreiung von Steuern und Zöllen), stieg der T. zeitweilig zum bedeutendsten Ritterorden des MA. auf. Der Orden verfügte bes. in Frankreich über erhebl. Besitztümer, wo Philipp IV. gegen ihn vorging (1307 Verhaftung der führenden Persönlichkeiten der T.) und, erhebl. Druck ausübend, den von ihm abhängigen Papst Klemens V. zur Aufhebung des T. veranlasste (1312). Im Ggs. zu Frankreich fanden die gegen die T. erhobenen Vorwürfe (Häresie - Pflege gnostisch-esoter. Lehren und Praktiken -, Blasphemie, Unzucht ) in Schottland, Portugal und Norditalien keine Anerkennung, sodass sich die T. als militärischer christl. Laienritterorden neu formieren konnten (1705 Verabschiedung der Ordensstatuten). In Frankreich gestattete Napoleon I. die Wiederzulassung des T. Die seit 1845 gewünschte Wiederanerkennung durch die kath. Kirche konnte bislang nicht erreicht werden. Sitz des T., seit 1996 Ordo Militiae Christi Templi Hierosolymitani (»Christl. Ritterorden vom Tempel zu Jerusalem«), ist Jerusalem, Sitz des internat. Generalsekretariats Köln. Ordensziele sind die Förderung der Einheit aller Christen und der Erhalt der christl. Kultur des Abendlandes. Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet die karitative Tätigkeit. Mitgl. (Ordensritter und -damen; gegenwärtig rd. 5 000) können Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr werden, die aktiv einer christl. Kirche angehören.