Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tempelsteuer
Tempelsteuer,im Judentum eine jährl. Abgabe, die jeder männl. Israelit (auch in der Diaspora) vom 20. Lebensjahr an zu bezahlen hatte und die zum Unterhalt des öffentl. Kultes am Jerusalemer Tempel diente; in neutestamentl. Zeit 1/2 Schekel (wegen 2. Mos. 30, 13), eine Doppeldrachme (Drachme), die in tyr. Währung gezahlt werden musste, was Geldwechsler am Tempel notwendig machte (Mt 21, 12) und die zahlr. Funde tyr. Tetra- und Doppeldrachmen erklärt.
Tempelsteuer,im Judentum eine jährl. Abgabe, die jeder männl. Israelit (auch in der Diaspora) vom 20. Lebensjahr an zu bezahlen hatte und die zum Unterhalt des öffentl. Kultes am Jerusalemer Tempel diente; in neutestamentl. Zeit 1/2 Schekel (wegen 2. Mos. 30, 13), eine Doppeldrachme (Drachme), die in tyr. Währung gezahlt werden musste, was Geldwechsler am Tempel notwendig machte (Mt 21, 12) und die zahlr. Funde tyr. Tetra- und Doppeldrachmen erklärt.