Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Telekommunikationsgesetz
Telekommunikationsgesetz, Ges. vom 25. 7. 1996 mit dem Zweck, durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten sowie eine Frequenzordnung festzulegen. Das T. enthält u. a. Regelungen über Universaldienstleistungen, Entgeltregulierung, den offenen Netzzugang, den Kundenschutz, die Nummerierung und die Benutzung von Verkehrswegen. Zur Wahrnehmung der aus dem T. und anderen Gesetzen folgenden Aufgaben wurde zum 1. 1. 1998 als Bundesoberbehörde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Sitz: Bonn, errichtet.
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