Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Telefonüberwachung
Telefonüberwachung,das Abhören und Aufzeichnen des Fernmeldeverkehrs durch eine staatl. Stelle. In Dtl. aufgrund der im Abhör-Ges. vom 13. 8. 1968 geregelten Voraussetzungen und nach §§ 100a-d StPO zulässig (Abhörgerät, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Lauschangriff, Wohnung).
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