Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Teledienstegesetz
Teledienstegesetz, Bundes-Ges. vom 22. 7. 1997, das einheitl. Rahmenbedingungen für die elektron. Informations- und Kommunikationsdienste regelt, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (z. B. Telebanking, Datendienste, Angebote zur Nutzung des Internets). Zw. dem T. des Bundes und dem Mediendienstestaatsvertrag der Länder bestehen gewisse Überschneidungen. In diesem Fall geht der Mediendienstestaatsvertrag dem T. vor.
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