Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Teilzeitarbeit
Teilzeit|arbeit(Teilzeitbeschäftigung), eine regelmäßige Wochenarbeitszeit, die kürzer ist als diejenige vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer eines Betriebes. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist die regelmäßige Arbeitszeit maßgebend, die im Jahresdurchschnitt auf eine Woche entfällt. Die Reduzierung kann sich auf alle Tage beziehen oder ganze Arbeitstage betreffen; häufig ist die Halbtagsarbeit, bei der die Hälfte der betriebl. Arbeitszeit gleich bleibend vor- oder nachmittags erbracht wird. Unterformen der T. sind die Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall (Abrufarbeit, Kapovaz), die Arbeitsplatzteilung (Jobsharing), das Sabbatical (Abgeltung der über mehrere Jahre geleisteten Mehrarbeit in einem einjährigen Urlaub) sowie die Altersteilzeitarbeit und die geringfügige Beschäftigung. Grundsätzlich gelten für T. dieselben arbeitsrechtl. Vorschriften wie für das Vollzeitarbeitsverhältnis, dürfen Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Bei der Festlegung der Lage der Arbeitszeit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. T. wird überwiegend von Frauen verrichtet. In Dtl. waren 1996 rd. 3 Mio. Personen in T. tätig (ohne geringfügig Beschäftigte).
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