Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Teilpacht
Teilpacht (Halbpacht, Teilbau, Halbscheidwirtschaft), alte Form der landwirtsch. Pacht: Der Grundeigentümer stellt das Inventar ganz oder teilweise zur Verfügung, behält Leitung und Aufsicht über die Bewirtschaftung und erhält etwa die Hälfte des Rohertrags; der Teilpächter erbringt mit seiner Familie die ausführende Arbeit.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Teilpacht