Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Teilkirche
Teilkirche(Partikularkirche), kath. Kirchenrecht: die Diözese (Ortskirche). Teilkirchenverbände bilden die Kirchenprovinzen und die Kirchenregionen (Zusammenschlüsse benachbarter Kirchenprovinzen).
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