Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Teilarbeitslosengeld
Teilarbeitslosengeld, Geldleistung der Bundesanstalt für Arbeit, die seit 1. 1. 1998 gemäß § 150 SGB III durch einen Arbeitnehmer beantragt werden kann, der 1) teilarbeitslos ist, 2) sich teilarbeitslos gemeldet hat, 3) die Anwartschaftszeit für T. erfüllt. Der Anspruch auf T. besteht, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb einer Anwartschaftsfrist von zwei Jahren mindestens zwölf Monate zwei versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigungen ausgeübt hat, von denen er eine verloren hat, und er eine neue Beschäftigung sucht.
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