Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Technisches Hilfswerk
Tẹchnisches Hilfswerk,Abk. THW, dem Bundesamt für Zivilschutz eingegliederte, nicht rechtsfähige Bundesanstalt; 1950 in Nachfolge der 1919 gegr. Techn. Nothilfe entstanden, heutiger Status seit 1953, Sitz: Bonn. Aufgaben: techn. Hilfeleistung bei Katastrophen und Unglücksfällen sowie bei Beseitigung öffentl. Notstände, Mitwirkung im erweiterten Katastrophenschutz.
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