Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tatverdacht
Tatverdacht,die Vermutung, dass jemand eine Straftat begangen hat. Dringender T. ist Voraussetzung der Untersuchungshaft (Haft). Er besteht, wenn nach dem Stand der Ermittlungen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Verfolgte sich strafbar gemacht hat. Hinreichender T. ist erforderlich und ausreichend für die Eröffnung des Hauptverfahrens (Strafprozess) gegen den Beschuldigten. Dies setzt die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung voraus.
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