Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tatort
Tatort,Ort, an dem eine Straftat begangen wurde bzw. an dem der strafbare Erfolg eingetreten ist (§ 9 StGB); maßgebend für den Gerichtsstand (§ 7 StPO).
Tatort,Ort, an dem eine Straftat begangen wurde bzw. an dem der strafbare Erfolg eingetreten ist (§ 9 StGB); maßgebend für den Gerichtsstand (§ 7 StPO).