Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tasmanien
Tasmani|en(engl. Tasmania), Gliedstaat des Austral. Bundes, umfasst die Insel T. (64 880 km2) mit benachbarten Inseln, durch die Bass-Straße vom Festland getrennt, 67 800 km2, (1995) 472 600 Ew.; Hptst. und Haupthafen: Hobart.
T. hat fruchtbare, grasbestandene Hochländer und bewaldete Gebirge (Mount Ossa, 1 617 m ü. M.), steile Küsten. Dem Erhalt der einzigartigen Naturlandschaften dienen 14 Nationalparks und mehrere Naturschutzgebiete (insgesamt 1,4 Mio. ha), von denen vier in W-Tasmanien von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt wurden. - Die Bev. ist nach Aussterben der Tasmanier fast rein brit. Abkunft. Reiche Bodenschätze: Abbau von goldhaltigem Kupfererz, Eisen-, Blei-, Zink-, Wolfram- und Zinnerzen; bed. metallurg. Ind., ferner Nahrungs- und Genussmittelind., Holzverarbeitung; Landwirtschaft v. a. in den Küstenniederungen; bed. Obstbau, daneben Schaf- und Rinderzucht; starke Holznutzung (Papierind.). Fremdenverkehr.
Die 1642 von A. J. Tasman entdeckte Insel hieß bis Mitte des 19. Jh. Van-Diemen's-Land. 1803 begann die europ. Besiedlung (z. T. Sträflinge). 1825 wurde das Gebiet verwaltungsmäßig von New South Wales getrennt und bildete eine separate Kolonie. 1853 wurden die Deportationen eingestellt. 1901 trat T. dem Austral. Bund bei.
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