Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Taschengeld
Taschengeld,im Familienrecht Teil des Unterhaltsanspruchs bes. des nicht verdienenden Ehegatten zur Befriedigung persönl. Bedürfnisse (§§ 1360 f. BGB). - Paragraph Geschäftsfähigkeit
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