Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tarifzone
Tarifzone, Telekommunikation: Gebührenbereich für Telefongespräche. In Dtl. unterscheidet man drei T.: i. Allg. bis 20 km Entfernung (Ortsgespräch, z. B. als »CityCall«), von 20 bis 50 km (Regionalgespräch, z. B. als »RegioCall«) und über 50 km (Ferngespräch, z. B. als »GermanCall« im Inland, als »GlobalCall« ins Ausland). Von den versch. Anbietern werden innerhalb der T. bei Telefonaten in den Nebenzeiten ermäßigte Gebühren erhoben (z. B. als »Mondschein«- oder »Nachttarif« bezeichnet).
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