Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tariflohn
Tariflohn, im Rahmen des Tarifvertrags vereinbarter Lohn, der vom tarifgebundenen Arbeitgeber an den tarifgebundenen Arbeitnehmer mindestens zu zahlen ist. Oft wird in Arbeitsverträgen auf den geltenden Tarifvertrag Bezug genommen, sodass der nicht organisierte Arbeitnehmer den gleichen Anspruch auf den T. hat wie ein gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer.
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