Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tarifeinheit
Tarif|einheit,im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass für sämtl. tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse eines Betriebes nur ein Tarifvertrag gelten soll. Kommen mehrere Tarifverträge für einen Betrieb in Betracht (Mischbetrieb), so gilt der Tarifvertrag, durch den die meisten Arbeitsverhältnisse erfasst werden.
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