Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tansimat
Tansimạt[türk. Tanzimat-i Hayriye »wohltätige Anordnungen«], im Osman. Reich die Epoche der durch ein »Großherrl. Handschreiben« vom 3. 11. 1839 eingeleiteten Reformen nach europ. Vorbild: Kodifizierung des Zivil- und Strafrechts, des Handels- und Bodenrechts, Neuordnung der Prov.- und Kommunalverwaltung sowie des Bildungswesens. Bereits zuvor waren Reformen im Heerwesen und in der Zentralverw. begonnen worden. Die T.-Epoche erreichte 1856 ihren Höhepunkt (im Febr. Erlass eines zweiten »Großherrl. Handschreibens«, des Hatt-i Humayun, mit dem den T. Gesetzeskraft verliehen, die Gleichstellung von Muslimen und Nichtmuslimen und eine Abschaffung der privaten Steuerpacht verfügt wurde); sie fand ihr Ende, als Sultan Abd ül-Hamid II. die 1876 verkündete Verf. außer Kraft setzte und das Parlament auflöste (1878).
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