Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tagsatzung
Tagsatzung,1) in der Schweiz seit dem 14. Jh. bis 1848 das zentrale Bundesorgan, die Versammlung der Gesandten der »Orte« oder »Stände«. Zunächst in unregelmäßigen Abständen erfolgende Zusammenkünfte, wurde die T. zum Beratungsgremium zur Außenpolitik, zur Verw. gemeinsamer Herrschaften und als Verhandlungspartner der Eidgenossenschaft mit fremden Mächten (Gesandtenkonferenz). Zu den mit einem imperativen Mandat ausgestatteten Dreizehn alten Orten (je zwei Vertreter) konnten von Fall zu Fall auch je ein Vertreter der zugewandten Orte geladen werden. Verhandelt wurde geheim; die Beschlüsse (»Abschiede«) waren bei einfacher Mehrheit verbindlich. Seit dem 15. Jh. lud Zürich als Vorort zur T. ein (bis 1798). Tagungsort war 1424-1712 Baden, danach Frauenfeld. Zur Zeit der Helvet. Rep. (1798-1803) war die T. aufgehoben. Nach 1815 wechselte der Ort der T. zw. Zürich, Luzern und Bern im Zweijahresrhythmus (deshalb 1814-48 auch so genannte »T.s-Zeit«); 1848 trat die Bundesversammlung mit Nationalrat und Ständerat an die Stelle der T., neben der seit der Reformation noch besondere Treffen der kath. Orte in Luzern und der prot. in Aarau standen.
2) österr. Recht: der Gerichtstermin im Zivilprozess.
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