Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Tagewählerei
Tagewählerei [nach M. Luthers Übersetzung »Tagewähler« in 5. Mos. 18, 10], Volksglauben: das Auswählen von Tagen, an denen bestimmte Handlungen ausgeführt (Glückstage) oder unterlassen werden. Dieser alte, bei den meisten Völkern vorkommende Glaube wurde vom Orient über Griechenland und Rom dem Christentum vermittelt, das ihn teils bekämpfte (u. a. Augustinus), teils anerkannte (Decretum Gratiani, 1145). Im 15. Jh. wurden Angaben zur T. fester Bestandteil der gedruckten Kalender, die durch ihre große Verbreitung der T. zu erweiterter Popularität verhalfen.
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